Diese bleiben zunächst auch im Fonds, sind aber dem Zeichner im sogenannten "Hamburger Modell" bereits fest zugeordnet. Verwaltungstechnisch besteht zwischen konkreter Wohnung und Anteil kein Unterschied, d. h. auch eine konkrete Wohnung bleibt im Fonds "pflegeleicht". Zu dem Eigenkapital kommt dann jeweils fondsimmanentes Fremdkapital. Die Höhe und die geplante Tilgungsmodalität hat somit erheblichen Einfluss auf die Bewertung des Fonds.
Geschlossene Immobilienfonds gibt es in Deutschland in großer Menge. Bei allen Angeboten ist in erster Linie auf die Bonität, die Erfahrung und die Leistungsbilanzen der Investoren zu achten. Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ist immer eine Langfristanlage. Der Investor muss Laufzeiten von 10 - 20 Jahren einkalkulieren. Diese Objekte eignen sich deshalb auch als Teil der Altersvorsorge.
3-L-Regel: Das wichtigste ist immer die LAGE, LAGE, LAGE.
Daneben wird eine Risikominimierung auch dadurch angestrebt, das in unterschiedliche Objekte an verschiedenen Standorten investiert wird. Auch der langfristigen Mietgarantie und einer späteren Verwertungsmöglichkeit sollte man verstärkte Aufmerksamkeit schenken. Die Bauphase sollte beendet und die Mietverträge geschlossen sein, damit diese Zusatzrisiken entfallen.
Noch immer haben geschlossene Immobilienfonds steuerliche Anfangsverluste, deren Bedeutung aber zunehmend abnimmt, und i. R. lange keine oder dann nur gering zu versteuernde Gewinne. Ein wichtiger Aspekt ist im Rahmen der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" (V+V) auch der nach 10 Jahren steuerfreie Veräußerungsgewinn.
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