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Jede Möglichkeit hat ihren Reiz und ihre Berechtigung, ist für bestimmte Probleme und Anleger geeignet.

Wichtig ist jedoch, nicht nur die einzelne Anlage isoliert zu betrachten, sondern vielmehr zu prüfen, wie sie sich im Gesamtzusammenhang und auf Jahre hinaus auswirkt. Das ist nicht nur richtig spannend sondern auch notwendig, um das "für und wider" abzuwägen und Entscheidungen sicherer zu machen.

Das wird jetzt noch wichtiger, weil das "AUS" der sogenannten Steuersparfonds beschlossene Sache ist. Der erste "letzte" Termin sollte der 11.11.05 werden. Das ist jetzt nachträglich so beschlossen worden.

Durch das Gesetz soll die Attraktivität so genannter Steuerstundungsmodelle durch eine Verlustverrechnungsbeschränkung wirkungsvoll eingeschränkt werden, in dem die Verluste nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden können.

Die Verlustverrechnungsbeschränkung gilt für Verluste aus Steuerstundungsmodellen, denen ein Steuerpflichtiger nach dem 10. November 2005 beitritt oder für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde. Dem Beginn des Außenvertriebs stehen der Beschluss von Kapitalerhöhungen und die Reinvestition von Erlösen in neue Projekte gleich. Besteht das Steuerstundungsmodell nicht im Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen Fonds, gilt die Verlustverrechnungsbeschränkung, wenn die Investition nach dem 10. November 2005 rechtsverbindlich getätigt wurde.

Interesse?

Dipl. Bw. Wolfgang Räther | mail@wraether.de | Tel. 04193.950614