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Windkraftanlagen

Windkfatanlagen und andere erneuerbare Energien sind gewollt und gehören heute zum Anlagespektrum dazu. Dahinter steht das Ziel der Bundesregierung, den CO2 Ausstoß bis 2005 um bis zu 35% zu senken. Um dies zu erreichen und erneuerbare Energien zu fördern, wurden mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Anreize aber auch Planungssicherheit für Initiatoren und Betreiber geschaffen.

Auch die EU-Kommission und Politiker aller Parteien unterstützen mittlerweile das EEG. Das EEG hat vor der EU Bestand und dient als Grundlage für Gesetze in anderen EU-Staaten.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist die rechtliche Grundlage für den wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen gegeben. Aufgrund der Stromabnahmeverpflichtung zum Festpreis wurde für die Betreiber von Windkraftanlagen Kalkulationssicherheit über einen langen Zeitraum hergestellt.

Dadurch verringert sich auch das Investitionsrisiko für die Anleger deutlich. Die Windenergie gehört zu den ausgesprochenen Wachstumsindustrien.

Der Anleger beteiligt sich an einem solchen Fonds (i.d.R GmbH & CoKG), bekommt hohe Anfangsverluste und dann steuerpflichtige Gewinne, die seiner persönlichen Einkommensteuer zu unterwerfen sind. Diese Ausschüttungen und Gewinne gehen oft in Größenordnungen von 20 - 30% p.a. und sind somit äußerst attraktiv.

Das größte Risiko bleibt der Wind selbst.

Seriöse Planungsrechnungen mit Risikoabschlägen und Windgutachten machen bei bezahlten Erstellungskosten der Windparks die Investition gut kalkulierbar und somit risikoarm. Dennoch sollte man auf die Erfahrung der Initiatoren Wert legen. Sind Verwertungskosten der Anlage berücksichtigt, wie weit sind die behördlichen Auflagen bereits positiv beschieden? Das sind schon Fragen, die bei der Entscheidungsfindung wichtig sind. Es hat schon Windparks ohne Baugenehmigung gegeben.

 

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Dipl. Bw. Wolfgang Räther | mail@wraether.de | Tel. 04193.950614